Was bisher geschah
Der folgende Text erschien in Ausgabe 47/2013 am 22.11.2013
in der Riegelsberger Wochenpost:
Infotext in der Wochenpost vom 22.11.2013 (108 KB)
Bürgerinitiative "LebensEnergie" Riegelsberg informiert zum Thema "FNP-Teiländerung
zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen"
Das Thema Ausbau der Windkraft in unserer Region ist derzeit in
aller Munde. Es gibt fast täglich Presseberichte, es gibt Bürgerinitiativen,
es kursieren Ängste, Gerüchte und z.T. konträre Meinungen.
In Gesprächen konnten wir oft feststellen, dass viele
Menschen noch überhaupt nicht wissen, was in der Sache aktuell
vor sich geht, keine klaren Vorstellungen haben oder durch widersprüchliche
Informationen verwirrt sind. Meist hatten die Menschen
noch gar nicht Zeit und Anlass, sich näher zu informieren,
eine eigene Meinung zu bilden oder die umfangreichen, offengelegten
Unterlagen zum Planentwurf zu lesen. Wir fassen deshalb
kurz zusammen, was bisher geschah:
- Im Oktober 2011 änderte die Saarländische Landesregierung
den Landesentwicklungsplan Umwelt dahingehend, dass die
Ausschlusswirkung der darin dargestellten Vorranggebiete für
Windkraft aufgehoben wurde. Das bedeutet, dass seitdem die
Errichtung von Windenergieanlagen im Saarland und auch in unserer
verdichteten Region grundsätzlich überall möglich ist.
- Infolgedessen bleibt den Kommunen und auch dem Regionalverband
Saarbrücken nur die Wahl, entweder auch einzelne
Windenergieanlagen auf verstreuten, geeigneten Grundstücken
als privilegierte Bauvorhaben nach §35 Baugesetzbuch zu genehmigen,
sofern nicht wichtige, öffentliche Belange entgegenstehen
- oder aber im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung
die Errichtung von Windenergieanlagen zu steuern. Werden im
Flächennutzungsplan potenziell geeignete Flächen ausgewiesen,
greift der so genannte Planvorbehalt, der dann die Errichtung von
WEA nur noch in ausgewiesenen Zonen zulässt, außerhalb dieser
jedoch ausschließt.
- Am Rande bemerkt: seit März 2013 wurde durch Verordnung des
Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz die Errichtung
von WEA auch innerhalb von Landschaftsschutzgebieten ermöglicht,
sofern nicht bestimmte, klar definierte, landschaftsschutzrechtliche
Bestimmungen entgegenstehen.
- Während der letzten Wochen und Monate beschäftigten sich die
Orts- und Gemeinderäte der 10 Gemeinden im Regionalverband
mit dem Thema "Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung
von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung"
und hatten die Gelegenheit, abzustimmen, ob sie dieser Lösung
zustimmen oder das gesamte Gemeindegebiet für die Windkraft
"frei" lassen und so einem möglichen "Wildwuchs" einzeln und
verstreut stehender Anlagen den Vorzug geben möchten.
- In Riegelsberg und Heusweiler wurde nach Diskussion entschieden,
dass man den Zonen zustimmt, jedoch mit dem Zusatz,
dass die im vorgelegten Planentwurf vorgesehenen, technisch
möglichen Abstände zur Wohnbebauung von bisher 650 m auf
800 m erhöht werden sollten. Dies wird derzeit geprüft, zumal
die Abstandsregelung im Regionalverband einheitlich anwendbar
sein muss. Bereits bei Einhaltung eines Abstandes von 1000 m,
wie bereits in anderen Teilen des Saarlandes üblich, wäre im dicht
besiedelten Regionalverband keine Ausweisung von Zonen mehr
möglich und es bliebe wieder nur die Möglichkeit, Windenergieanlagen
grundsätzlich überall zuzulassen.
- Die Ergebnisse der Abstimmungen in den Gemeinderäten werden
am 13.12.2013 in öffentlicher Sitzung des Kooperationsrates des
Regionalverbandes zusammengetragen, das Konzept und der
aktuelle Planentwurf werden vorgestellt und diskutiert. Im Januar
2014 kommt es dann zur endgültigen Beschlussfassung.
Wir konzentrieren uns zusammen mit der BI Fröhnerwald besonders
auf die im Planentwurf ausgewiesene Riegelsberger Konzentrationszone
Fröhnerwald/Kasberg (eine weitere Zone liegt im Gebiet
"Am Strebchen/Salzleckerhang"). Im Wald zwischen Heusweiler-
Holz, Bietschied, Riegelsberg-Hilschbach und der Autobahn
A1 befindet sich die größte Konzentrationszone im Regionalverband.
Theoretisch möglich wären dort bis zu 9 WEA. Wie viel
von diesem grundsätzlich möglichen Potenzial dann tatsächlich
genutzt wird, liegt in erster Linie in den Händen der Flächeneigentümer
und Projektträger. Da das Windpotenzial im Regionalverband
insgesamt grenzwertig ist, werden hier sehr hohe Anlagen
favorisiert, da in größerer Höhe mehr Wind nutzbar ist. Diese
3-MW-Anlagen sind inkl. Rotoren 200 m hoch - zum Vergleich: der
Sender am Hixberg ist 278 m hoch und damit das bisher höchste
Bauwerk im Saarland. Die beiden weithin sichtbaren Heusweiler
Sender sind 120 m hoch und der Sender auf der Göttelborner Höhe
hat 208 m. Im Gegensatz zu den Sendern sind WEA weitaus gewaltiger,
die optische Wirkung durch die ständig drehenden Rotorblätter
ist eine andere, es sind Beeinträchtigungen durch Emissionen
wie bewegte Schlagschatten (bis weit über 1000 m), nächtliches,
rotes Blitzlicht, optische Bedrängung und Schall, bzw. Lärm möglich.
Gesundheitsbelastung durch Infraschall wird in den gängigen
Schallgutachten immer wieder als "nicht nachgewiesen" ausgeschlossen,
inzwischen jedoch von Ärzten und international anerkannten
Wissenschaftlern durchaus ernst genommen.
Wir geben zu bedenken:
WEA im Regionalverband - bei grenzwertigem Windpotenzial -
wären ohne staatliche Subventionen kaum wirtschaftlich. Aktuell
bekommen die Betreiber auf 20 Jahre festgeschriebene günstige
Einspeisevergütungen und Entschädigungszahlungen für Zeiten,
zu denen die Anlagen z.B. wegen Überlast vom Netz genommen
werden müssen. So haben sie praktisch über 20 Jahre kein
Risiko, selbst wenn die Anlagen danach wieder abgebaut werden
müssten. Diese Subventionen finanzieren wir alle über den
ständig steigenden Strompreis. Die Bundesregierung sieht, dass
es so nicht weiter gehen kann und kündigt ein Umsteuern an - ob
es für unsere Region noch rechtzeitig kommt, ist fragwürdig.
Riegelsberg-Hilschbach ist Mischgebiet (Wohn- und Gewerbe).
Hier sind auch nachts bis 45 dB Geräuschemissionen durch WEA
zulässig. Im dicht besiedelten Regionalverband sind keine verträglichen
Abstände zur Wohnbebauung, wie sie andernorts üblich
sind, möglich. Verzicht auf rein finanziell motivierte Windkraft
in dicht besiedelten Gebieten sollte durch überregionale Kooperation
und Partizipation möglich sein.
Waldstandorte, insbesondere im LSG, bergen generell ein hohes
Konfliktpotenzial im Bezug auf Natur- und Artenschutz, die Naherholung
für Menschen, das Landschaftsbild und die dort nötige,
nicht mehr so leicht und schnell auszugleichende Naturzerstörung.
In Riegelsberg sind ausschließlich Waldstandorte ausgewiesen.
Eine WEA benötigt rund 1 ha Wald, Zuwege für Schwertransporte
müssen ausgebaut und auch Kranstellflächen für Wartung
und Reparatur dauerhaft frei gehalten werden. Stromtrassen bis
zum nächsten Einspeisepunkt müssen gebaut werden.
Der weitere Ausbau von Windkraft in Deutschland ist auch ganz
allgemein nicht sinnvoll, solange wir den erzeugten Strom nicht
speichern können. WEA und Photovoltaik können konventionelle
Kraftwerke derzeit nicht ersetzen, weil diese erneuerbaren Energien
nicht grundlastfähig sind, mit ihnen also keine Netzstabilität
gewährleistet werden könnte.