Auf den Seiten des Bundestages war die
Petition 49690
zum Mitzeichnen veröffentlicht.
Anscheinend hatten die mehr als 3600 Unterstützer, aber noch mehr die Kommentare dieser Personen
bei
Openpetition
mit der dort veröffentlichten
Petition
den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bzw. die Bundesregierung
überzeugt, dass die Petition offiziell zugelassen und veröffentlicht wurde.
Auf der offiziellen Seite des Bundestages ist sie über die URL
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2014/_02/_12/Petition_49690.html
erreichbar.
Nochmals zur Erinnerung:
Im § 35 des Baugesetzbuches werden unter anderem Anlagen zur Erforschung der Windenergie oder zur Gewinnung von Strom
als privilegiert herausgestellt, was zur Folge hat, dass eine Genehmigung (wenn nicht erhebliche öffentliche Belange
dagegen sprechen) als so gut wie sicher gelten kann.
Mittlerweile ist die Zeichnungsfrist der Petition abgelaufen. Leider fanden sich nicht genug Unterstützer.