Aktueller Stand im Regionalverband Saarbrücken
Am 24.01.2014 wurde vom Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken
die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Momentan haben die verbliebenen Konzentrationszonen einen Abstand von 650m
zur Wohnbebauung - damit ist der "Wildwuchsvariante"
(bei der ÜBERALL Windkraftanlagen gebaut werden könnten) Einhalt geboten.
Darauffolgend wurde jedoch in einem kurzfristig neu aufgenommenen Tagesordnungspunkt
beschlossen, dass die Rechtssicherheit einer Erweiterung des Schutzabstandes auf
800m überprüft werden soll.
Dies hat zur Folge:
- Innerhalb der Zonen UND in einem Abstand von weniger als 650m zur Wohnbebauung dürfen
keine WEAn gebaut werden (sofern die
erste Änderung des Flächennutzungsplans vom Innenministerium genehmigt wird).
- In einem Abstand von mehr als 800m dürfen nach der Genehmigung durch das
Innenministerium Bauanträge gestellt werden.
Wenn die einzelnen Gemeinden des Regionalverbandes jedoch bis dahin die Erstellung
eines Bebauungsplanes in Angriff genommen haben, hat auch dies aufschiebende Wirkung
in Bezug auf die Genehmigung.
- In einem Abstand zwischen 650m und 800m können bis zur erneuten Abstimmung
(und Genehmigung durch das Innenministerium) keine Bauanträge gestellt werden, da
die Überprüfung dieser Änderung des Flächennutzungsplans
eine Veränderungssperre bedeutet. Der Zeitraum hierfür beträgt voraussichtlich
sieben bis acht Monate.
Mittlerweile ist das Ergebnis des Rechtsgutachtens offiziell: Ein Abstand der Zonen zur Wohnbebauung
von 800m ist zulässig, d.h. der Windenergie wird trotzdem noch
"substanziell Raum zur Verfügung gestellt".
Nun ist es Sache des Kooperationsrats dies auch endgültig zu beschließen, wobei
aus Püttlingen und Saarbrücken schon Stimmen zu hören sind, die sich wieder für den ursprünglichen Abstand
von 650m stark machen.