Kritik

Rein finanziell motivierte Windenergieanlagen bei grenzwertigem Windpotenzial (Schwachwindanlagen)

Im gesamten Regionalverband Saarbrücken haben wir ein äußerst grenzwertiges Windpotenzial, was den Ausbau von Windenergieanlagen noch fragwürdiger macht, als er in dieser dicht besiedelten Region ohnehin schon ist.
Der Fröhner Wald ist hier die beste Zone unter den Schlechten, was ihn keineswegs zu einer geeigneten Zone macht. Auch hier ist das Windpotenzial mit max. 5,5 m/sek. nicht nennenswert. Rudolf Krumm, Geschäftsführer der RAG MontanWind gab in einem SR-Interview zu, ZITAT "das EEG berge noch eine Unsicherheit" ZITATENDE bzgl. der Umsetzung der 20 Anlagen an 5 Standorten im Saarland, die dem Unternehmen vorschweben. Also rechnet sich das Projekt nur mit den Subventionen ... wie sonst soll man diese Aussage interpretieren?
Noch vor der EEG-Ära wäre niemand auf die Idee gekommen, an Standorten mit einem solch geringen Windangebot in WEA-Projekte zu investieren. Heute spricht man von so genannten "Schwachwindanlagen", die eigens für Gebiete mit geringer Windausbeute entwickelt wurden und suggeriert, dass mit diesen auch dort wirtschaftlich Strom erzeugt werden könne. Auch im Fröhner Wald kämen ausschließlich Anlagen dieses Typs (es gibt verschiedene Modelle) in Frage.
Dr.-Ing. Ahlborn, Technologieexperte, der unsere Bürgerinitiative dankenswerter Weise bei der Podiumsdiskussion am 25.03.14 in Riegelsberg unterstützte, referiert hier http://www.vernunftkraft.de/schwachwindanlagen über Sinn und Unsinn dieser Schwachwindanlagen.

Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Selbst nachdem 2011 die Vorranggebiete für Windkraftnutzung im Saarland (mit Ausschlusswirkung außerhalb dieser) im Landesentwicklungsplan (LEP) aufgehoben wurden, waren Landschaftsschutzgebiete noch immer von derartigen Baumaßnahmen ausgenommen.

Die 2009 entstandene Jamaika-Koalition begann im Jahr 2011 auf die Änderung der entsprechenden Naturschutzverordnung hinzuwirken (Entwurf vom 14.11.2011).

Es findet sich hierzu eine bemerkenswerte Stellungnahme von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Herr Gillo äußerte sich (Datum der Veröffentlichung 15.12.2011) im Hinblick auf eine für 20.01.2012 angesetzte Beratung kritisch bis ablehnend zur Änderung der Verordnung.

Am 06. Januar 2012 wurde diese Regierung von Annegret Kramp-Karrenbauer vor Ablauf der Legislaturperiode aufgekündigt.

Dennoch sollte am 09.02.2012 für den Regionalverband über die Änderung der VO entschieden werden (Vorberatung 18.01.2012, Kenntnisnahme Regionalverbandsausschuss 02.02.2012, Entscheidung angesetzt für 09.02.2012). Der Termin für die Entscheidung war also angesetzt für 3 Tage nach der Aufkündigung der Regierung, die das Verfahren begonnen hatte. Dennoch schien dann alles erst eine Weile brach gelegen zu haben.

Am 08.11.2012 gab es einen Antrag der Grünen an den (neuen/aktuellen) Landtag, diese VO doch nun "auf den Weg zu bringen". (Nebenbei haben die Grünen ja auch im Mai 2013 noch ein Gesetz beantragen wollen, das die Kommunen mit mindestens 30% an den Pachteinnahmen - im Falle von WEA auf nicht gemeindeeigenem Land, wie etwa in Riegelsberg) beteiligen sollte. Der Antrag wurde jedoch abgewiesen.)

Zur Beschlussfassung kam es dann wohl am 21.02.2013, die Änderung war dann im Amtsblatt vom 28.02.2013 veröffentlicht, angegebenes Inkrafttreten: 01.03.2013.

Weite Teile des Saarlandes stehen unter Landschaftsschutz - und dies nicht ohne Grund. Im Saarland gibt es 90 Landschaftsschutzgebiete. Der Fröhner Wald grenzt (nur durch die Autobahn A1 getrennt) an den "Urwald vor den Toren der Stadt" - hierbei handelt es sich um das zweitgrößte saarländische Vogelschutzgebiet! Regionalverbandsvorsitzender Peter Gillo schrieb hierzu in der Beschlussvorlage vom 05.01.2012 u.a.:
ZITAT
Eine pauschale Begünstigung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten widerspricht der Aufgabe, Landschaft nach naturschutzrechtlichen Grundsätzen unter Schutz zu stellen. Die Grundsätze sind im Gesetz niedergelegt und bei der Ausweisung der Gebiete im früheren Regionalverband Saarbrücken (zur Zeit der Aufstellung noch Stadtverband Saarbrücken) entsprechend den gesetzlichen Anforderungen beachtet und, falls erforderlich, sogar konkretisierend benannt worden. So lautet zum Beispiel einer der Grundsätze, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu schützen. Da Windkraftanlagen grundsätzlich das Landschaftsbild beeinträchtigen, muss schon im Einzelfall entschieden werden, ob der Grundsatz zurückgestellt werden kann, weil andere Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes weit im Vordergrund stehen und Windkraftanlagen zulassen, weil sie durch diese Anlagen nicht tangiert werden. Die pauschale Zurückstellung von Belangen des Landschaftsbilds in Landschaftsschutzgebieten durch Windkraftanlagen verbietet sich nach dem hiesigen Verständnis des Naturschutzgesetzes fachlich und rechtlich.
...
Die Verordnung stört das bisher durch die ehemaligen Unteren Naturschutzbehörden im Regionalverband erarbeitete Einvernehmen zwischen Behörden, Kommunen und Bürgern.
...
Die in Frage stehende Verordnung stört diesen naturschutzfachlichen Konsens in den Kommunen, wenn sie pauschal die Landschaftsschutzgebiete für den Vorrang für Windkraftanlagen in Frage stellt. Diese Vorgehensweise ist weder bürgernah noch bürgerfreundlich. Die Bürger sollten sich auf den Landschaftsschutz für ihre naturnahe Erholung verlassen können.
ZITATENDE

Besiedlungsdichte

Der Regionalverband Saarbrücken gehört zu den am dichtest besiedelten Gebieten in Deutschland. Sinnvolle Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, die keine Beeinträchtigung der Lebensqualität nach sich ziehen, sind hier nicht zu realisieren.
Geräuschbelästigung: die TA Lärm ist nicht ausreichend, bereits bei geringeren Schallpegeln als die TA Lärm zulässt können Gesundheitsbeinträchtigungen auftreten.
Infraschall: auch wenn es bisher in Schallgutachten nicht anerkannt wird, so gibt es auch Studien (eine weitere wird aktuell vom Bundesumweltamt angefertigt) die gesundheitliche Schäden durch Infraschall belegen.
Optisch bedrängende Wirkung: die modernen Windenergieanlagen haben nichts gemeinsam mit einem Windrädchen im Garten: Die Fläche, die die Rotoren einer Windkraftanlage überstreichen, ist so groß wie ein Fußballfeld!
Bei einer Gesamthöhe von 200m ist es dabei dann auch völlig unerheblich, ob die Anlagen 650m oder 800m vom Betrachter entfernt sind...

Fehlen von effizienten Stromspeichern

Es gibt momentan noch keine effizienten Speichersysteme für zu viel produzierten Strom, aus denen dann bei Windstille Strom erzeugt werden kann. Die Subventionen und Einspeisevergütungen sollten gekürzt werden und in die Erforschung von Speichermöglichkeiten fließen. Aufgrund der fehlenden Grundlastfähigkeit gerade der Windkraftanlagen müssen trotzdem konventionelle Kraftwerke vorgehalten werden, die quasi im "Stop-and-Go-Betrieb" die schwankende Stromerzeugung ausgleichen müssen - ähnlich ineffizient wie Autos im Stadtverkehr und mit erhöhtem CO2-Ausstoß.
Hier ein Artikel aus "Die Welt" vom 24.12.2013: Flaute und Wolken stoppen Ökostromproduktion

Fehlendes Gesamtkonzept

Es gibt keine regelnde Planung von oben nach unten (Bundes-, Landes-, Kommunalebene). Der Ausbau der Windenergie ist gesteuert durch das Gewinndenken der Investoren - finanziert durch die EEG-Umlage.

Beeinträchtigung der Naherholung

Der Wald als Naherholungsgebiet verliert deutlich an Qualität, je Windkraftanlage werden ca. 8000m2 Wald dauerhaft gerodet - unter anderem auch schützenswerter Laubwald.
Der Premiumwanderweg "Frohnwaldweg" ist nicht mehr "premium".

Wertminderung bei Immobilien

Es existieren Studien, nach denen ein Wertverlust von Immobilien in betroffenen Gebieten entstehen kann.