Kritik
Rein finanziell motivierte Windenergieanlagen bei grenzwertigem Windpotenzial (Schwachwindanlagen)
Im gesamten Regionalverband Saarbrücken haben wir ein äußerst grenzwertiges Windpotenzial,
was den Ausbau von Windenergieanlagen noch fragwürdiger macht, als er in
dieser dicht besiedelten Region ohnehin schon ist.
Der Fröhner Wald ist hier die beste Zone unter den Schlechten, was ihn keineswegs zu einer
geeigneten Zone macht. Auch hier ist das Windpotenzial mit max. 5,5 m/sek. nicht
nennenswert. Rudolf Krumm, Geschäftsführer der RAG MontanWind gab in einem SR-Interview
zu, ZITAT "das EEG berge noch eine Unsicherheit" ZITATENDE bzgl. der Umsetzung der 20
Anlagen an 5 Standorten im Saarland, die dem Unternehmen vorschweben.
Also rechnet sich das Projekt nur mit den Subventionen ... wie sonst soll man
diese Aussage interpretieren?
Noch vor der EEG-Ära wäre niemand auf die Idee gekommen, an Standorten mit
einem solch geringen Windangebot in WEA-Projekte zu investieren.
Heute spricht man von so genannten "Schwachwindanlagen", die eigens für
Gebiete mit geringer Windausbeute entwickelt wurden und suggeriert, dass mit
diesen auch dort wirtschaftlich Strom erzeugt werden könne. Auch im Fröhner Wald
kämen ausschließlich Anlagen dieses Typs (es gibt verschiedene Modelle) in Frage.
Dr.-Ing. Ahlborn, Technologieexperte, der unsere Bürgerinitiative dankenswerter Weise
bei der Podiumsdiskussion am 25.03.14 in Riegelsberg unterstützte, referiert
hier
http://www.vernunftkraft.de/schwachwindanlagen
über Sinn und Unsinn dieser Schwachwindanlagen.
Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten
Selbst nachdem 2011 die Vorranggebiete für Windkraftnutzung im Saarland (mit Ausschlusswirkung
außerhalb dieser) im Landesentwicklungsplan (LEP) aufgehoben wurden, waren Landschaftsschutzgebiete
noch immer von derartigen Baumaßnahmen ausgenommen.
Die 2009 entstandene Jamaika-Koalition begann im Jahr 2011 auf die Änderung der
entsprechenden Naturschutzverordnung hinzuwirken (Entwurf vom 14.11.2011).
Es findet sich hierzu eine bemerkenswerte Stellungnahme von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo.
Herr Gillo äußerte sich (Datum der Veröffentlichung 15.12.2011) im Hinblick auf eine
für 20.01.2012 angesetzte Beratung kritisch bis ablehnend zur Änderung der Verordnung.
Am 06. Januar 2012 wurde diese Regierung von Annegret Kramp-Karrenbauer
vor Ablauf der Legislaturperiode aufgekündigt.
Dennoch sollte am 09.02.2012 für den Regionalverband über die Änderung der VO entschieden werden
(Vorberatung 18.01.2012, Kenntnisnahme Regionalverbandsausschuss 02.02.2012, Entscheidung angesetzt
für 09.02.2012). Der Termin für die Entscheidung war also angesetzt für 3 Tage nach der
Aufkündigung der Regierung, die das Verfahren begonnen hatte.
Dennoch schien dann alles erst eine Weile brach gelegen zu haben.
Am 08.11.2012 gab es einen Antrag der Grünen an den (neuen/aktuellen) Landtag, diese VO doch nun "auf den Weg zu bringen".
(Nebenbei haben die Grünen ja auch im Mai 2013 noch ein Gesetz beantragen wollen, das die Kommunen mit
mindestens 30% an den Pachteinnahmen - im Falle von WEA auf nicht gemeindeeigenem Land, wie etwa in Riegelsberg)
beteiligen sollte. Der Antrag wurde jedoch abgewiesen.)
Zur Beschlussfassung kam es dann wohl am 21.02.2013, die Änderung war dann im Amtsblatt vom
28.02.2013 veröffentlicht, angegebenes Inkrafttreten: 01.03.2013.
Weite Teile des Saarlandes stehen unter Landschaftsschutz - und dies nicht ohne Grund.
Im Saarland gibt es 90 Landschaftsschutzgebiete. Der Fröhner Wald grenzt (nur durch die Autobahn A1
getrennt) an den "Urwald vor den Toren der Stadt" - hierbei handelt es sich um das zweitgrößte
saarländische Vogelschutzgebiet!
Regionalverbandsvorsitzender Peter Gillo schrieb hierzu in der Beschlussvorlage vom 05.01.2012 u.a.:
ZITAT
Eine pauschale Begünstigung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten widerspricht der Aufgabe,
Landschaft nach naturschutzrechtlichen Grundsätzen unter Schutz zu stellen. Die Grundsätze
sind im Gesetz niedergelegt und bei der Ausweisung der Gebiete im früheren Regionalverband Saarbrücken
(zur Zeit der Aufstellung noch Stadtverband Saarbrücken) entsprechend den gesetzlichen Anforderungen beachtet
und, falls erforderlich, sogar konkretisierend benannt worden. So lautet zum Beispiel einer der Grundsätze,
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu schützen. Da Windkraftanlagen grundsätzlich
das Landschaftsbild beeinträchtigen, muss schon im Einzelfall entschieden werden, ob der Grundsatz zurückgestellt
werden kann, weil andere Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes weit im Vordergrund stehen und Windkraftanlagen
zulassen, weil sie durch diese Anlagen nicht tangiert werden. Die pauschale Zurückstellung von Belangen des
Landschaftsbilds in Landschaftsschutzgebieten durch Windkraftanlagen verbietet sich nach dem hiesigen Verständnis
des Naturschutzgesetzes fachlich und rechtlich.
...
Die Verordnung stört das bisher durch die ehemaligen Unteren Naturschutzbehörden im Regionalverband
erarbeitete Einvernehmen zwischen Behörden, Kommunen und Bürgern.
...
Die in Frage stehende Verordnung stört diesen naturschutzfachlichen Konsens in den Kommunen, wenn
sie pauschal die Landschaftsschutzgebiete für den Vorrang für Windkraftanlagen in Frage stellt.
Diese Vorgehensweise ist weder bürgernah noch bürgerfreundlich. Die Bürger sollten sich auf
den Landschaftsschutz für ihre naturnahe Erholung verlassen können.
ZITATENDE
Besiedlungsdichte
Der Regionalverband Saarbrücken gehört zu den
am dichtest besiedelten Gebieten in Deutschland. Sinnvolle
Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, die
keine Beeinträchtigung der Lebensqualität nach sich
ziehen, sind hier nicht zu realisieren.
Geräuschbelästigung: die TA Lärm ist nicht ausreichend,
bereits bei geringeren Schallpegeln als die TA Lärm zulässt
können Gesundheitsbeinträchtigungen
auftreten.
Infraschall: auch wenn es bisher in Schallgutachten nicht anerkannt
wird, so gibt es auch Studien (eine weitere wird aktuell vom Bundesumweltamt
angefertigt) die gesundheitliche Schäden durch Infraschall belegen.
Optisch bedrängende Wirkung: die modernen Windenergieanlagen
haben nichts gemeinsam mit einem Windrädchen im Garten: Die
Fläche, die die Rotoren einer Windkraftanlage überstreichen, ist so
groß wie ein Fußballfeld!
Bei einer Gesamthöhe von 200m ist es dabei dann auch völlig unerheblich,
ob die Anlagen 650m oder 800m vom Betrachter entfernt sind...
Fehlen von effizienten Stromspeichern
Es gibt momentan noch keine effizienten Speichersysteme für
zu viel produzierten Strom, aus denen dann bei Windstille Strom
erzeugt werden kann.
Die Subventionen und Einspeisevergütungen sollten gekürzt
werden und in die Erforschung von Speichermöglichkeiten fließen.
Aufgrund der fehlenden Grundlastfähigkeit gerade der Windkraftanlagen
müssen trotzdem konventionelle Kraftwerke vorgehalten werden, die
quasi im "Stop-and-Go-Betrieb" die schwankende Stromerzeugung
ausgleichen müssen - ähnlich ineffizient wie Autos im Stadtverkehr
und mit erhöhtem CO
2-Ausstoß.
Hier ein Artikel aus "Die Welt" vom 24.12.2013:
Flaute und Wolken stoppen Ökostromproduktion
Fehlendes Gesamtkonzept
Es gibt keine regelnde Planung von oben nach unten (Bundes-, Landes-, Kommunalebene).
Der Ausbau der Windenergie ist gesteuert durch das Gewinndenken der Investoren
- finanziert durch die EEG-Umlage.
Beeinträchtigung der Naherholung
Der Wald als Naherholungsgebiet verliert deutlich an Qualität, je
Windkraftanlage werden ca. 8000m
2 Wald dauerhaft gerodet - unter
anderem auch schützenswerter Laubwald.
Der Premiumwanderweg
"Frohnwaldweg" ist nicht mehr "premium".
Wertminderung bei Immobilien
Es existieren Studien, nach denen ein Wertverlust von Immobilien
in betroffenen Gebieten entstehen kann.