Keine belastbaren Kriterien?
Viele Vorbehalte sind durchaus nachvollziehbar und können
gegenüber den Gemeinden, Betreibern und genehmigenden Behörden
zwar vorgebracht
werden, haben jedoch in letzter Konsequenz oft keinen Bestand vor Gericht.
Das heißt
nicht, dass wir Windkraft generell befürworten oder für
unschädlich halten, sondern dass diese Argumente
sorgfältig begründet werden müssen!
Wir kennen diese "üblichen Argumente" auch und haben sie
natürlich an entsprechenden Stellen schon vorgebracht, hier die üblichen
Antworten:
"Die sehen nicht schön aus"
Dies mag so sein, wird von Gerichten natürlich als emotional subjektiv
verworfen.
(Statischer) Schattenschlag durch die Anlage
Dies wird nicht als störend angenommen, eine Reduzierung der
Leistung von installierten Solarpanels ist auch zu gering um bauverhindernd zu wirken.
(Wechselnder) Schattenschlag durch den Rotor
Dies war früher einmal ein Argument.
Heutige Anlagen werden zeitgesteuert abgeschaltet
bzw. haben Sensoren um die Anlagen abzuschalten,
um Beeinträchtigungen auf
Wohngrundstücken zu vermeiden, so dass
dieses Argument vor Gericht keinen Bestand mehr hat.
"Diskoeffekt"
Hiermit sind Lichtreflektionen durch den sich drehenden Rotor gemeint
(ähnlich einer Diskokugel), die es bei
älteren Anlagen gab. Die Rotoren heutiger Anlagen sind matt lackiert,
so dass dieses Argument vor Gericht keinen Bestand mehr hat.
Im Nordsaarland haben die Anlagen einen Abstand von 1000m
zur Wohnbebauung, warum nicht überall?
Es gibt
KEINEN gesetzlich festgelegten Mindestabstand. Einzig und allein
maßgebend ist, wie viel Lärm am
Haus ankommen darf. Dies regelt die TA Lärm.
Vogelschlag durch den sich drehenden Rotor
Es ist zweifelsfrei so, dass durch die Rotoren Vögel
erschlagen werden und zu Tode kommen. Leider hat dieses Argument
vor Gericht auch keinen Bestand, dies wird als zu tolerierender
Kollateralschaden hingenommen.
Im Fall des nachgewiesenen Vorkommens von besonders seltenen oder gefährdeten Arten
werden die Anlagen zu "kritischen"
Zeiten (z.B. nach dem Mähen einer Wiese oder zu üblichen
Zeiten der Nahrungsaufnahme von
Vögeln) abgeschaltet. Zu Ausnahmen führen hier
gegebenfalls Vorkommen von bestimmten Arten z.B.
Rotmilan, Graureiher, bestimmte Fledermausarten (z.B. Mopsfledermaus), ...
Vorgeschriebene Abstände gibt es nur zu Brutstätten.
Gefahr durch brennende Windräder
Bei Youtube findet man viele Videos zu diesem
Thema und in der Tat kann die Feuerwehr im Brandfall nichts tun, da die Nabenhöhe
ca. 150m beträgt, die Pumpen den Wasserstrahl jedoch nur auf
max. 25-30m Höhe bringen können. Im
Brandfall lässt man das Windrad "kontrolliert
abbrennen".
Moderne Windkraftanlagen sollten jedoch
mit automatischen Löschsystemen (hoffentlich!) ausgestattet sein, die einen Brand
im Keim ersticken (sollen).
ABER:
In der Praxis sieht es auch mal so wie in folgendem Video aus.
Man beachte die Aussage des Miteigentümers
bei ca. 0:40 min! So viel zum Thema automatische Löschsysteme...
Zum Video bei YouTube
Hierzu vielleicht auch lesenswert: eine Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes
Einsatzstrategien an Windenergieanlagen
"Nach 20 Jahren steht das Rad als Schrott herum"
Im Allgemeinen hat ein Windrad eine Betriebszeit
von ca. 20 Jahren, da dies die Garantiezeit für die
Einspeisevergütung ist. Beim Bau eines Windrades
muss der Betreiber die Rückbaukosten als Kaution
hinterlegen - dies ist Genehmigungsvoraussetzung, so dass dieses Argument auch nicht
als bauverhindernd anerkannt wird.
Ungeklärte Kriterien
Wirkung durch Infraschall (Schall unterhalb der Hörbarkeitsgrenze,
die bei ca. 16 Hz liegt). Dieser
Schall ist zwar nicht hörbar, da es sich hierbei aber
durchaus um physikalisch nachweisbare
Schwingungen handelt, kann es hier durchaus zu Auswirkungen
auf den menschlichen Organismus
kommen. In bestehenden Schallschutzgutachten (die beim Bau
einer Anlage vorzulegen sind) wird eine
negative Auswirkung des Infraschalls bisher als nicht
nachgewiesen aufgeführt und somit als nicht
bauverhindernd eingestuft.
Hierzu existieren jedoch auch anderslautende Untersuchungen
(aus anderen Ländern). Aktuell ist eine
Studie des Bundesumweltamtes in Arbeit und wird voraussichtlich
im Frühjahr 2014 fertiggestellt.
Offen ist das Ergebnis dieser Studie.
Die Schwierigkeit des Nachweises einer Gesundheitsbelastung
liegt in der Tatsache, dass nicht alle Menschen gleichermaßen
empfindlich reagieren und darin, dass tatsächlige Beinträchtigungen
oft erst nach Jahren deutlich werden und dann oft nicht mehr mit der Ursache
in Verbindung gebracht werden.
Hierzu auch lesenswert ist
ein offener Brief (342 KB)
einer Arbeitsgemeinschaft aus Medizinern und Wissenschaftlern aus Hessen,
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bayern, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und dem Ärzteforum Emissionsschutz Bad Orb
an den bayrischen Ministerpräsidenten Seehofer.