Flächenplanung im Saarland
Die Flächenplanung im Saarland erfolgt in drei Stufen:
- Landesentwicklungsplan Umwelt
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
Daraufhin wird über konkrete Bauanträge entschieden.
Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt
Bis Oktober 2011 bestand die Regelung, daß es "Vorrangflächen"
für Windenergienutzung gibt - nur dort durfte gebaut werden (mit Ausschlusswirkung ausserhalb dieser
Flächen).
Die Regierung (die damalige Jamaika-Koalition mit Simone Peter als Ministerin für
Umwelt, Energie und Verkehr) wollte es den Gemeinden erleichtern den
Bau von Windkraftanlagen durchzuführen und gab den Bau auf allen Flächen frei.
Damit durfte (und darf) mehr oder weniger überall gebaut werden (siehe auch
§35 Baugesetzbuch, "Privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich"). Die Kommunen dürfen, bzw. müssen in
eigener Planungshoheit entscheiden. Regelnd können diese durch einen
Flächennutzungsplan eingreifen.
Seit März 2013 darf auch in Landschaftsschutzgebieten gebaut werden.
Flächennutzungsplan (FNP)
Siehe auch bei Wikipedia:
Flächennutzungsplan.
Hier können die Kommunen (in diesem Fall der Regionalverband Saarbrücken)
Einschränkungen
vornehmen, in diesem Fall die geplanten Konzentrationszonen.
Dabei ist jedoch zu beachten:
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Windenergie "substanziell" Raum zu geben,
d.h. es darf keine Verhinderungsplanung betrieben werden - ausgewiesene Flächen müssen
für die Windenergienutzung geeignet sein. Wieviel Fläche (absolut oder prozentual) jedoch
tatsächlich ausgewiesen werden muss, ist jedoch
nicht definiert.
Wollte man einen Abstand von 1000m der
Konzentrationszonen zur Wohnbebauung (wie im nördlichen Saarland üblich)
einhalten, so wäre wegen der dichten Besiedelung des
Regionalverbandes keine Ausweisung von Flächen möglich. Ohne Ausweisung von Konzentrationszonen
kann der Bau jedoch wieder
überall beantragt werden.
Durch eine Verhinderung der Ausweisung von Konzentrationszonen ist also
keine
Windkraftanlage verhindert!
Das Gremium, das über die Annahme der Änderung des Flächennutzungsplans entscheidet ist der
Kooperationsrat, gebildet aus den 10 Bürgermeistern mit je einem Begleiter (eine Art Gemeinderat
für den Regionalverband Saarbrücken), geleitet vom Stadtverbandsdirektor Peter Gillo (SPD).
Die entscheidende Sitzung des Kooperationsrates findet am 24.01.2014 statt, danach muss der FNP noch
vom Innenministerium genehmigt werden.
Relevante Entscheidungskriterien bzgl. der Erstellung des FNPs waren: "Konzentrationswirkung",
einheitlicher Abstand zur Wohnbebauung, Gewässer, Straßen, Naturschutzgebiete (z.B. Urwald vor
der Stadt)
Siehe auch die
Anlage zur Windpotenzialstudie des Saarlandes.
Bebauungsplan (B-Plan)
Die einzelnen Gemeinden (im Regionalverband zehn) Riegelsberg, Heusweiler, etc. können
einen B-Plan aufstellen und dadurch "feinsteuern".
Konkrete Bauanträge
Relevante Entscheidungskriterien (u.a.): TA Lärm, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten.
Die Behörde, die hier über den Bau entscheidet, ist nicht die Gemeinde, sondern das
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) mit Sitz in Saarbrücken und Schiffweiler.
Hier eine Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen zur Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt
und Arbeitsschutz (LUA):
Infoblatt.