Flächenplanung im Saarland

Die Flächenplanung im Saarland erfolgt in drei Stufen: Daraufhin wird über konkrete Bauanträge entschieden.

Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt

Bis Oktober 2011 bestand die Regelung, daß es "Vorrangflächen" für Windenergienutzung gibt - nur dort durfte gebaut werden (mit Ausschlusswirkung ausserhalb dieser Flächen).
Die Regierung (die damalige Jamaika-Koalition mit Simone Peter als Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr) wollte es den Gemeinden erleichtern den Bau von Windkraftanlagen durchzuführen und gab den Bau auf allen Flächen frei. Damit durfte (und darf) mehr oder weniger überall gebaut werden (siehe auch §35 Baugesetzbuch, "Privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich"). Die Kommunen dürfen, bzw. müssen in eigener Planungshoheit entscheiden. Regelnd können diese durch einen Flächennutzungsplan eingreifen.
Seit März 2013 darf auch in Landschaftsschutzgebieten gebaut werden.

Flächennutzungsplan (FNP)

Siehe auch bei Wikipedia:
Flächennutzungsplan.
Hier können die Kommunen (in diesem Fall der Regionalverband Saarbrücken) Einschränkungen vornehmen, in diesem Fall die geplanten Konzentrationszonen.
Dabei ist jedoch zu beachten:
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Windenergie "substanziell" Raum zu geben, d.h. es darf keine Verhinderungsplanung betrieben werden - ausgewiesene Flächen müssen für die Windenergienutzung geeignet sein. Wieviel Fläche (absolut oder prozentual) jedoch tatsächlich ausgewiesen werden muss, ist jedoch nicht definiert.
Wollte man einen Abstand von 1000m der Konzentrationszonen zur Wohnbebauung (wie im nördlichen Saarland üblich) einhalten, so wäre wegen der dichten Besiedelung des Regionalverbandes keine Ausweisung von Flächen möglich. Ohne Ausweisung von Konzentrationszonen kann der Bau jedoch wieder überall beantragt werden.
Durch eine Verhinderung der Ausweisung von Konzentrationszonen ist also keine Windkraftanlage verhindert!
Das Gremium, das über die Annahme der Änderung des Flächennutzungsplans entscheidet ist der Kooperationsrat, gebildet aus den 10 Bürgermeistern mit je einem Begleiter (eine Art Gemeinderat für den Regionalverband Saarbrücken), geleitet vom Stadtverbandsdirektor Peter Gillo (SPD).
Die entscheidende Sitzung des Kooperationsrates findet am 24.01.2014 statt, danach muss der FNP noch vom Innenministerium genehmigt werden.
Relevante Entscheidungskriterien bzgl. der Erstellung des FNPs waren: "Konzentrationswirkung", einheitlicher Abstand zur Wohnbebauung, Gewässer, Straßen, Naturschutzgebiete (z.B. Urwald vor der Stadt)
Siehe auch die Anlage zur Windpotenzialstudie des Saarlandes.

Bebauungsplan (B-Plan)

Die einzelnen Gemeinden (im Regionalverband zehn) Riegelsberg, Heusweiler, etc. können einen B-Plan aufstellen und dadurch "feinsteuern".

Konkrete Bauanträge

Relevante Entscheidungskriterien (u.a.): TA Lärm, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten.
Die Behörde, die hier über den Bau entscheidet, ist nicht die Gemeinde, sondern das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) mit Sitz in Saarbrücken und Schiffweiler.

Hier eine Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen zur Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA): Infoblatt.