Die TA Lärm
(Siehe auch der entsprechende
Artikel bei Wikipedia).
Wichtig: Für Windkraftanlagen gibt es seitens des Gesetzes
keine verbindlichen
Mindestabstände zur Wohnbebauung.
Das Gesetz regelt nur, wieviel Lärm an Häusern ankommen darf (Immission). Dies ist unterschiedlich
je nach Art der Bebauung (z.B. Wohngebiet, Industriegebiet) und Tag bzw. Nacht. Daraus ergeben
sich
grobe Richtwerte für einen Abstand, der oft von den Anlagenherstellern angegeben wird. Könnte man lautlose Windkraftanlagen bauen, so dürften diese evtl. auch
mitten auf dem Marktplatz aufgestellt werden - zumindest was den Lärm angeht.
DIN 45680:2013-09
Die TA Lärm wird ergänzt durch die DIN 45680:2013-09
(Siehe auch
Neuregelung)
Jedoch gehen die Frequenzen von Windkraftanlagen bis in den Bereich um 1Hz.